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Gerechter studieren: Nachgelagerte Studiengebühren erhöhen die Kostenwahrheit in der Tertiärbildung und verbessern die Chancengerechtigkeit

Nach einem höheren Abschluss übernimmt man typischerweise qualifizierte Aufgaben und verdient entsprechend mehr. Weil dadurch die Steuereinnahmen steigen, zahlt man so indirekt die Kosten, die der Staat für das Studium aufbringt, wieder zurück. Die Autoren diskutieren die Möglichkeit von „Nachgelagerten Studiengebühren“, die erst nach einem Abschluss fällig werden, und argumentieren, dass diese sowohl beim Aspekt der Chancengerechtigkeit als auch aus finanzpolitischen Gründen einen Vorteil bringen würden.

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